Digitale Besucher-Registrierung
gemäß Corona-Verordnung
Die digitale Check In - Check Out Lösung
Aufgrund der Corona-Verordnungen häufen sich unzählige Besucher- und Teilnehmerlisten. Damit ist jetzt Schluss! Die it4sport entwickelte eine Online-Anwendung für die digitale Besucherregistrierung.
Egal ob Sportstätten, Vereine, Verbände, Veranstaltungen etc. – mit der digitalen Besucher-Registrierung mit einem QR Code kann der Besucherverkehr in den verschiedensten Einrichtungen einfach und schnell gemäß der Corona-Verordnung erfasst werden.
Mit der Check in - Check Out Lösung können Kontakte ordnungsgemäß nachverfolgt werden.
Check in - Check out in drei Schritten:
- QR Code per Handy im Eingangsbereich scannen
- Kontaktdaten im Onlineformular eingeben
- QR Code scannen beim Verlassen - Check Out
Die Vorteile auf einen Blick
FAQs
Die Online-Anwendung ist sofort einsatzbereit. Sie erhalten eine Microsite unter einer von Ihnen gewünschten Domain/Sub-Domain in Ihrem Corporate Identity (Logo/Farben). Die Microsite läuft auf dem Content Management System TYPO3, wofür Sie auch einen entsprechenden Backend-Zugang erhalten.
Sie erhalten die Anwendung auf einer eigenen Plattform mit Ihrem eigenen Corporate Identity (Logo/Farben) für einmalig 680 EUR + MwSt.
Ihre Vereine/Abteilungen können die Anwendung dann kostenlos nutzen.
Die Anwendung kann im Prinzip von jeder Einrichtung verwendet werden, die eine Anwesenheitsdokumentation führen muss. Vereine, Verbände, Fitnessstudios, Sportstättenbetreiber, Veranstaltungsbetreiber, Hallenbäder, Schulen, Gastronomie, Hotels etc
Hat jemand kein Handy dabei, können die Daten auch manuell am Eingang erfasst werden oder falls noch eine andere Person dabei ist können auch von dieser die Daten erfasst werden.
Es können beliebig viele Veranstaltungen, Trainings oder z.B. Spieltermine erstellt werden. Die Eingabemaske für die Kontaktdaten kann beliebig gestaltet werden. Z.B. verschiedene Eingabefelder, Hinweistexte, Datenschutzbestimmungen, Logo etc.
Ja, es können beliebig viele Sportstätten erfasst werden.
Ausschließlich autorisierte Personen haben Einsicht in die Besucherdaten.
Ja, in der Übersicht der Veranstaltungen/Orte und in der Detailansicht sind die aktuell eingecheckten Besucher sichtbar.
Die Daten werden automatisch gemäß der Corona-Verordnung nach der Aufbewahrungsfrist (4 Wochen) gelöscht.
Auszug aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, § 3 Anwesenheitsdokumentation:
Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname,
- Telefonnummer,
- Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
- vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
- Anwesenheitszeit und
- Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden.